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   OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2010 - 1 A 4322/06   

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https://dejure.org/2010,16851
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2010 - 1 A 4322/06 (https://dejure.org/2010,16851)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.11.2010 - 1 A 4322/06 (https://dejure.org/2010,16851)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. November 2010 - 1 A 4322/06 (https://dejure.org/2010,16851)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslandsverwendungszuschlag nach der Belastungsstufe des § 3 Abs. 1 Nr. 4 Auslandsverwendungszuschlagsverordnung (AuslVZV); Verwendung eines Polizeibeamten i.R.e. Polizeimission der Europäischen Union in Bosnien-Herzegowina (EUPM BiH); Voraussetzungen für eine Annahme ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslandsverwendungszuschlag nach der Belastungsstufe des § 3 Abs. 1 Nr. 4 Auslandsverwendungszuschlagsverordnung ( AuslVZV ); Verwendung eines Polizeibeamten i.R.e. Polizeimission der Europäischen Union in Bosnien-Herzegowina (EUPM BiH); Voraussetzungen für eine Annahme ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - 1 A 4301/06

    Gerichtliche Überprüfbarkeit der tatbestandlichen Voraussetzungen für die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2010 - 1 A 4322/06
    Die von den Prozessbevollmächtigten anderer Kläger übersandte "EUFOR Minefield Map" (Anlage 5 der Beiakte Heft 6 zum Verfahren 1 A 4301/06) ermöglicht insoweit allenfalls einen groben Überblick hinsichtlich der seinerzeitigen Verteilung der bekannten Minenfelder und Orte von Minenvorfällen im Gesamtgebiet von Bosnien-Herzegowina.

    Dass sich eine realistische Minengefahr hinreichender Wahrscheinlichkeit - insgesamt gesehen - auch auf die befestigten Fahrbahnen von Straßen und Wegen bezogen hätte, kann auch nicht daraus geschlossen werden, dass es in Einzelfällen belegte Minenfunde auch bei Straßenbauarbeiten (siehe Lagemeldung der GEPOLCON Nr. 17/05) oder bei Entminungsaktionen im Bereich bestimmter Straßen (vgl. die Anlagen 6 und 7 der Beiakte Heft 6 im Verfahren 1 A 4301/06) gegeben hat.

    Sie entsprechen, was die Anweisungslage betrifft, im Kern dem, was während des gesamten Verfahrens - auch schon erstinstanzlich - vorgetragen wurde und was sich insbesondere aus einem - dem Prozessbevollmächtigten des Klägers in der Berufungsverhandlung zur Kenntnis gegebenen - Schreiben des BMI vom 14. September 2006 an die Bundespolizeidirektion Koblenz (Anlage 1 der Beiakte Heft 5 = Anlage 4 der Beiakte Heft 6 jeweils zum Verfahren 1 A 4301/06) ergibt.

  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 35.08

    Auslandsverwendungszuschlag nach dem Tagessatz der Stufe 4 für einen an einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2010 - 1 A 4322/06
    In dem Revisionsverfahren (2 C 35.08) hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 28. Mai 2009 die Entscheidung des Senats aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Wegen der näheren Einzelheiten nimmt der Senat hierzu - ergänzend zu den Ausführungen im Tatbestand dieses Berufungsurteils - auf die einschlägigen Begründungsteile des Revisionsurteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2009 - 2 C 35.08 - Bezug.

  • BVerwG, 28.05.2009 - 2 C 33.08

    Auslandsverwendungszuschlag; besondere Verwendung im Ausland; einheitliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 12.11.2010 - 1 A 4322/06
    Leitentscheidung des BVerwG vom gleichen Tage - 2 C 33.08 - ist u.a. veröffentlicht in BVerwGE 134, 108, DÖD 2009, 322, ZBR 2010, 41 und juris.
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